Informationen zum Paket "BuT" (Bildung und Teilhabe)

Liebe Eltern,

damit alle Kinder am sozialen und kulturellen Leben teilnehmen können, gibt es jetzt das Bildungspaket, über dessen Inhalt ich Sie in Kenntnis setzen möchte –ergänzend zu den Informationen, die Sie eventuell schon von den jeweiligen Ämtern erhalten haben.

Wenn Sie (bzw. Ihre Kinder)

l     leistungsberechtigt nach dem SGB II sind(insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)

l     Sozialhilfe

l     Wohngeld/Lastenausgleich

l     Kinderzuschlag

l     AsylbLG

beziehen, dann haben Ihre Kinder Anspruch auf das Bildungspaket. Das heißt, ab sofort werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusätzlich zum monatlichen Regelbedarf sogenannte „Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ berücksichtigt.

 

Welche Leistungen gibt es für Ihr Kind?

 

 

  1. Eintägige Ausflüge

Hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, z.B. für den Eintritt in ein Museum, übernommen, allerdings kein Taschengeld

 

  1. Mehrtägige Klassenfahrten

Auch hier werden für Sie die tatsächlichen Kosten, ohne Taschengeld, übernommen

 

  1. Schulbedarf                                                                                                                                            Wenn Ihr Kind zur Schule geht, erhalten Sie pro Schuljahr einen Zuschuss von 154,50 Euro für den Schulbedarf Ihres Kindes. Mit dem Zuschuss können Sie Ihrem Kind eine angemessene Ausstattung für die Schule kaufen, zum Beispiel Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Wenn Sie mehrere Kinder haben, erhalten Sie den Zuschuss in jedem Schuljahr einmal für jedes Kind.      

 

  1. Angemessene Lernförderung

Ihr Kind erhält auf Antrag die notwendige Lernförderung. Das ist insbesondere der Fall, wenn Nachhilfeunterricht erforderlich ist, damit Ihr Kind die Versetzung schafft. Auch das Bestreben ein höheres Lernniveau zu erreichen kann ggf. förderungswürdig sein. Die Lernförderung kann in der Schule oder außerhalb der Schule stattfinden. Der Förderbedarf wird durch die Lehrerinnen und Lehrer festgestellt und  nach bestimmten Vorgaben bescheinigt.

  

  1. Mittagsverpflegung im Offenen Ganztag

Möchte Ihr Kind an der Mittagsverpflegung der Schule teilnehmen, dann wird der Beitrag in voller Höhe ünernommen.

 

  1. Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Sie können auch Unterstützung für Sport-, Spiel- und Kulturaktivitäten Ihres Kindes erhalten. Für z.B. Musikschulunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein werden für jedes Kind 15 € monatlich, also bis zu 180 € im Jahr, übernommen. Ab Geburt haben Kinder einen Anspruch auf diese Leistungen. So können Väter und Mütter z.B. auch mit ihren Kindern das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP), Babyschwimmen oder Babymassage wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern besuchen. Ebenso können Ferienfreizeiten bezuschusst werden.

 


 

Wo können Sie den Antrag stellen?

Wer in Herford wohnt und Arbeitslosengeld 1 bzw. Sozialgeld bezieht wendet sich an:

Jobcenter Herford, Hansastr. 33, 32049 Herford, Tel.: 05221-985300.

 

Wer in Herford wohnt und Wohngeld, Lastenausgleich, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht wendet sich  an:

Kreis Herford, Amtshausstr. 3, 32051 Herford, Tel.: 05221-131136.

 

Weitere Informationen, Hilfestellung und Beratung erhalten sie auch gerne bei allen in dem Flyer „Bildungs- und Teilhabepaket“ Leistungen im Überblick, genannten Beratungsstellen.

 

  !Wichtig!

Auch Familien, die auf Grund geringfügig übersteigender Einkommen keinen Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, sollten sich auf jeden Fall beraten lassen, ob sich durch die Bildungs- und Teilhabebedarfe ihrer Kinder ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket ergibt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karsten Heumann

Schulleiter