Unsere Unterrichtszeiten

Konzept zum Distanzlernen

Konzept für den Unterricht auf Distanz im Krisenmodus

  1. Ausgangssituation und Voraussetzungen

Die Schule verfügt über aktuell ca. 230 mobile digitale Endgeräte für Schüler*innen; ca. 40 dieser Geräte werden vorerst an die Lehrkräfte ausgegeben. Im Falle einer (Teil-)Schließung oder von Quarantäne-Maßnahmen für einzelne Schüler oder Teilgruppen können Geräte unter engen Bedingungen und begrenztem Umfang leihweise zur Verfügung gestellt werden.

Es ist unbedingt anzustreben, dass möglichst alle Schüler, mindestens zur Sicherstellung der Kommunikation, digital erreichbar sind. Wochenpläne und Arbeitsmaterial lassen sich (notfalls) auch weiterhin vereinzelt in Papierform bereitstellen, aber die Begleitung der Schüler erfordert mindestens ein Smartphone.

Die Schule ist mit zwei WLAN-Netzen ausgestattet; ein geschlossenes pädagogisches Netzwerk und ein offenes Netzwerk. Das WLAN-Netz wäre vermutlich ausreichend, um im Falle einer erneuten kompletten Schließung, die Schüler aus dem Schulgebäude heraus digital zu versorgen. Eine durchgehende Versorgung über Videokonferenzen würde das Netzwerk möglicherweise an die Kapazitätsgrenze führen.

Der Kenntnisstand der Lehrkräfte ist heterogen. Vor den Herbstferien wurden alle Lehrkräfte mit I-Pads ausgestattet. Die Themen „Unterrichtspraxis mit digitalen Medien“ und „Verbindung von Präsenz- und Distanzunterricht“ sollen in Kürze in schulinternen Lehrerfortbildungen bearbeitet werden.

Die Schule hat bereits seit März 2020 eine digitale Lernmanagement-Plattform (SDUI). Mit der Nutzung der Plattform sind mittlerweile alle Lehrkräfte vertraut.

 

  1. Grundannahmen

Im Moment ist nicht davon auszugehen, dass es erneut zu einer flächendeckenden Schulschließung über einen längeren Zeitraum kommt. Vor dem Hintergrund der aktuell steigenden Infektionszahlen sind aber verschiedene Szenarien denkbar:

  • Unterrichtung von Teilgruppen in festgelegten Wechselrhythmen (z.B. täglicher Wechsel)
  • Unterricht auf Distanz von einzelnen Schüler oder Teilgruppen, die für 10-14 Tage unter Quarantäneauflagen stehen, während die anderen SuS der Klasse im Präsenzunterricht beschult werden (hybrid)
  • Quarantänemaßnahmen für ganze Klasen oder Jahrgangstufen
  • Kurzfristige Schließung der gesamten Schule.

Daher ist ein einfaches organisatorisches Modell erforderlich, dass unmittelbare Wechsel vom Präsenz- in den Distanzunterricht ermöglicht, bzw. in die Hybridform ermöglicht. Dieses Modell ist der jeweils gültige Stundenplan. Er stellt unter allen Umständen die Grundlage dar, auf der Unterricht gesichert stattfindet. 

 

  1. Pädagogische Grundsätze des Lernens auf Distanz

In allen Unterrichtseinheiten findet eine Anwesenheitskontrolle statt.

Aufgaben werden über einen Tagesplan morgens digital zur Verfügung gestellt. Damit wird sichergestellt, dass die Schüler*innen auch dann Lernaufgaben zur Bearbeitung vorliegen haben, wenn aus verschiedenen Gründen die digitale Unterrichtsstunde nicht stattfinden kann:

  • Erkrankung der Lehrkraft ohne Vertretungsmöglichkeit
  • Ausfall des Internets
  • Nichtfunktion des Endgerätes von Schüler*innen

Zudem schafft ein Tagesplan Freiraum für die eigentliche Unterrichtseinheit (i.d.R. U.-Stunde oder Doppelstunde), weil die Aufgaben und ggf. auch die Anleitungen bereits zur Verfügung gestellt wurden. So lässt sich das Erfordernis der zentralen Einführung in einen Unterrichtsgegenstand minimieren und Lehrkräfte können schneller in die individuelle Betreuung / Begleitung von Schülern übergehen. Hier kommt den Konzepten des „Blended Learning“ und des „Flipped Classroom“ eine Bedeutung zu:

  • Unter „Blended Learning“ (blend = Mischung) versteht man, dass SuS zum Erlernen, Üben und Anwenden selbstbestimmt verschiedene Werkzeuge in Anspruch nehmen und nutzen können. Beispiel: Im Mathematikunterricht wird ein neuer Inhalt eingeführt. Die Lehrkraft hat entschieden, dass die SuS zur Einführung einen kurzen Informationstext erhalten. Für die sich anschließende erste Anwendungsphase haben die SuS die Auswahl, Hilfestellung über z.B. ein YouTube-Video, einen Mitschüler, eine Hilfekarte, etc… zu erhalten, bevor sie die Lehrkraft um Hilfe bitten. Grundsätzlich ist mit diesem Begriff die Mischung aus klassisches Unterrichtsformen und Formen des digital unterstützten Lernens gemeint.
  • „Flipped Classroom“ bezeichnet die Umkehrung des traditionellen Vorgehens (Einführung, Anwendung, Übung/Vertiefung und Sicherung). In einem Setting des „Flipped Classroom“ erhalten die SuS zuerst eine Lern- bzw. Einführungsaufgabe, ggf. verbunden mit einer Anleitung. Die Einführung /bzw. einführende Erläuterungen durch die Lehrkraft erfolgt erst später und muss nicht zwingend im Plenum erfolgen, weil SuS in unterschiedlichem Tempo an bestimmte Fragestellungen kommen. Beispiel: konsequentes Stationenlernen

Für Einführungen, direkte Instruktion und individuelle Begleitung im Distanzlernen werden folgende Werkzeuge verwendet:

  • Die Videokonferenz (Achtung: Kurze Aufmerksamkeitsspannen aufgrund hoher visueller Beanspruchung)
  • Die Audio- oder Telefonkonferenz - Diese kann manchmal sinnvoll sein, um die SuS durch die Flut an Bildern nicht abzulenken oder um den Hörkanal gezielt zu stärken. Im Übrigen erzeugt diese Form eine geringere Datenmenge.
  • Ein Video- oder Audio-Podcast - Im einfachsten Fall handelt es sich um eine kurze Anleitung / Erklärung an der Tafel. Die Datei wird in den Klassenchat hochgeladen. Der Vorteil: Die SuS können sich den Podcast mehrfach und selbstbestimmt anhören / ansehen.
  • Nutzung von Lernmaterialien von nicht-kommerziellen Anbietern
  • Nutzung von Video- oder Audio-Podcasts auf bestehenden Portalen: YouTube-Videos, pädagogische Angebote von Sendern, Bildungsportalen, nicht-kommerziellen pädagogischen Plattformen
  • Ein Textdokument, das eine Erklärung / Anleitung / Instruktion beinhaltet.

Für Selbstlernphasen der Schüler*innen ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld Lerngruppen einzurichten und diese auch auf SDUI anzulegen. So können Schüler*innen z.B. auch kooperativ an Aufgabenstellungen arbeiten. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von digitalen Werkzeugen für verschiedenste Einsätze. Beispiele hier: https://www.medien-in-die-schule.de

Auch die Begleitung der Schüler*innen in ihren jeweiligen Lernprozessen kann in Kleingruppen effektiv und ggf. auch ökonomischer stattfinden.

Schüler, die unter Quarantäneauflagen stehen oder Teillerngruppen, die aufgrund erneuerter Abstandsregeln phasenweise nicht im Präsenzunterricht anwesend sind (z.B. Modell der halbierten Klassen), sollten in den Präsenzunterricht zeitlich, organisatorisch und pädagogisch eingegliedert werden (hybride Form). Das hat notwendiger Weise auch Folgen für die Organisation des Unterrichts für die Präsenzgruppe, der sich in seiner Form vermutlich eher dem Distanzunterricht annähern wird.

Die Abgabe von Arbeitsergebnissen erfolgt in die jeweiligen Abgabeordner auf SDUI. Der Abgabezeitpunkt wird in der Aufgabenstellung jeweils angegeben.

Auswertungsphasen / bzw. kurze Sicherungsphasen lassen sich im Plenum wieder per kurzer Video-, bzw. Audiokonferenz gestalten. Als Alternative bieten sich kurze individuelle Kontaktaufnahmen an, oder die Kontaktaufnahme mit den zuvor angelegten Lerngruppen über den Klassenchat oder per Video-/Audiokonferenz.

 

  1. Organisatorische Grundsätze

Es ist das grundlegende Ziel, einen einfachen organisatorischen Rahmen zu schaffen, der den Wechsel vom Präsenz- zum Distanzunterricht jederzeit von einem auf den anderen Tag sicherstellt und der zusätzlich auch das zeitliche und organisatorische Nebeneinander von Präsenz- und Distanzunterricht ermöglicht. Daher bleibt der Stundenplan das organisatorische Leitinstrument. Über Tausche kann man ggf. längere Phasen der Zuständigkeit von Lehrkräften zu Lerngruppen erzeugen. Hierzu ist es notwendig, dass alle Lehrkräfte auf den Stundenplan zugreifen können. Eltern wie Schüler*innen steht der aktuelle Stundenplan über die Pädagogische Schulplattform zur Verfügung. Pausenzeiten bleiben wie im Präsenzunterricht erhalten. Krankmeldungen der Eltern erfolgen wie immer morgens telefonisch über das Sekretariat.

 

  1. Personaleinsatz

Der Personaleinsatz findet ebenfalls in enger Anlehnung an den Präsenzunterricht statt. D.h.: Das Fachlehrerprinzip bleibt bestehen. Der Stundenplan gibt die Zuständigkeit von Lehrkräften zu Lerngruppen in den vorgegebenen Zeitfenstern vor. Tausche werden ggf. von Lehrkräften untereinander verabredet. Die Schüler werden hierüber informiert.

Auch die Prinzipien der sonderpädagogischen Förderung bleiben bestehen. Sonderpädagogen schalten sich in den digitalen Klassenraum ein, wenn sie im Präsenzunterricht im Klassenverband eingesetzt sind oder bilden mit den entsprechenden SuS eine Sonder-Lerngruppe, wenn die SuS in der jeweiligen Stunde im Lernbüro unterrichtet werden.

Für Lehramtsanwärter gilt: BDU ist Fachlehrerunterricht; Unterricht unter Anleitung liegt in planerischer Verantwortung der/des LAA. Die Ausbildungslehrkraft unterstützt die Unterrichtsplanung und ist im digitalen Klassenraum anwesend.

Sollte der Fall eintreten, dass aus Gründen der Abwesenheit von Lehrkräften Unterricht – auch nach Ausschöpfung aller Vertretungsmöglichkeiten – nicht mehr vollständig als Präsenzunterricht durchgeführt werden kann, verfahren wir nach folgender Systematik:

  • Absicherung des vollständigen Präsenzunterrichtes für die Jahrgangstufen 5, 6 und 10 und Absicherung eines verminderten Präsenzunterrichts für die Jahrgangstufen 7 – 9.
  • Absicherung des vollständigen Präsenzunterrichtes für die Jahrgangstufen 5, 6 und 10. Die Jahrgangstufen 7-9 werden im Distanzunterricht beschult. Schüler, die im Distanzunterricht nicht erreichbar sind, werden zu Schülergruppen zusammengefasst und im Präsenzunterricht beschult.
  • Absicherung des vollständigen Präsenzunterrichtes für die Jahrgangstufen 5 und 10. Die Jahrgangstufen 6-9 werden im Distanzunterricht beschult. Schüler, die im Distanzunterricht nicht erreichbar sind sowie Schüler, die Anspruch auf Notbetreuung haben, werden zu Schülergruppen zusammengefasst und im Präsenzunterricht beschult.
  • Für alle Jahrgangstufen findet Präsenzunterricht nur noch für diejenigen Schüler*innen statt, die im Distanzunterricht nicht erreichbar sind. Diese Schüler werden auch jahrgangsübergreifend zusammengefasst. Zusätzlich dazu wird ggf. eine Notbetreuung vorgehalten.

 

Für den Fall, dass Lehrkräfte unter Quarantäne-Auflagen stehen (i.d.R. 14 Tage) aber dienstfähig sind, ihre Lerngruppen aber in Präsenz beschult werden, bereiten diese den Unterricht für ihre Lerngruppen vor und führen den Unterricht auf digitalem Weg durch (s.o.). In der Lerngruppe wird eine Lehrkraft zur Vertretung und Aufsicht eingesetzt, die die Schüler*innen in ihrem Lernfortschritt begleitet und ihnen direkte Rückmeldung zu ihren Lernwegen und –ergebnissen gibt. Diese Lehrkraft soll möglichst konstant über den Zeitraum der Quarantäne eingesetzt werden. Sie würde im Falle einer Klassenarbeit während der Dauer der Quarantäne-Auflage diese auch mit zeichnen.

 

  1. Beurteilung und Bewertung von Schülerleistungen im Distanzlernen / Anwesenheitspflicht

Am 30.09.2020 hat der Landtag die erforderliche – evtl. zeitlich befristete – Änderung des Schulgesetzes und der Ausbildungsordnung rückwirkend zum 01.08.2020 beschlossen. Erst diese Änderung macht es rechtlich möglich, auch Leistungen zu beurteilen, die im Distanzunterricht erbracht werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass alle fachlichen Anforderungen und Kompetenzerwartungen auch im Distanzlernen festgestellt werden dürfen und sollen. Trotzdem gibt es deutliche Unterschiede zur Leistungsfeststellung im Präsenzunterricht. Das betrifft vor allem die sonstige Mitarbeit. Der Bewertungsanteil, der Kompetenzen aufgrund mündlicher Äußerungen von Schüler*innen feststellt, fällt naturgemäß deutlich geringer aus, weil die Lerngruppe im Distanzunterricht nur schwer als Ganzes zu überblicken ist und die Gefahr besteht, dass einzelne Schüler*innen nicht ausreichend wahrgenommen werden. An diese Stelle sollten vergleichbare Produkte treten, wie z.B. kurze Texte im Klassenchat, ein kurzer Podcast, eine 1:1-Videokonferenz, etc…

Auch gilt es im Einzelfall abzuklären, ob die Leistung von den SuS selbst erbracht wurde.

Die Schüler sind verpflichtet, am Distanzlernen in der von der Schule festgelegten Form teilzunehmen. Die häusliche Situation der SuS muss berücksichtigt werden. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Die technische Ausstattung (Geräte und W-Lan)
  • Die räumliche Umgebung (eigenes Zimmer, Schreibtisch, Geschwister, etc…)

Klassenarbeiten werden i.d.R. im Präsenzunterricht durchgeführt. Sie können aber durchaus (auch) auf Lerninhalten aufbauen, für die die Kompetenzen im Distanzlernen erworben wurden. Wichtig ist, dass die Lehrkräfte auch im Distanzlernen innerhalb der Unterrichtsstunden ihre SuS in ihrem Lernfortschritt begleiten!

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund von Erkrankung nicht am Distanzunterricht teilnehmen können, werden – wie im normalen Schulalltag – morgens von ihren Eltern telefonisch im Sekretariat krankgemeldet. Zudem klären die Lehrkräfte im Distanzunterricht die Anwesenheit der Schüler*innen und stimmen das mit dem Sekretariat ab.

 

  1. Vorbereitung der Schüler / Aufgaben der Schule:
  • Klärung der häuslichen digitalen Ausstattung der Schüler
  • Sicherstellung der Anmeldung aller Schülerinnen und Schüler auf SDUI
  • Regelmäßiger Einsatz der Abgabeordner im Präsenzunterricht
  • Erlernen der erforderlichen Formatierung der Abgabedateien (PDF, docx, Bildformate, etc …)
  • Umgang mit Video- und Audiokonferenz (z.B. alle SuS haben Ohrhörer dabei, um den Umgang im Klassenraum rückkopplungsfrei zu erproben)
  • Erproben kollaborativer digitaler Arbeitsformen im Präsenzunterricht
  • Zeitnahe SchiLFs zum Distanzlernen und I-Pad-Einsatz